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CAS Asylverfahren

Ziele, Inhalt und Methodik

Das CAS Asylverfahren ist ein Weiterbildungskurs, der gemeinsam von den Universitäten Bern, Neuchâtel und Freiburg organisiert wird. Der Studiengang bietet eine umfassende Ausbildung in Asylrecht und Asylverfahren. Der Unterricht vermittelt vertiefte Kenntnisse im nationalen und internationalen (einschliesslich europäischen) Asylrecht. Die Ausbildung vermittelt auch solide Fähigkeiten im Bereich des juristischen Schreibens, der Rolle und Kommunikation der Rechtsvertretung und der Behörden, die das Asylgesetz umsetzen.

Der Lehrplan ist in drei Module gegliedert, die sich gegenseitig ergänzen und Theorie und Praxis miteinander verbinden. Die Thematik wird von national und international anerkannten Expertinnen und Experten behandelt, die nicht nur aus den drei Partneruniversitäten stammen, sondern auch aus der Justiz, der Verwaltung, der Anwaltschaft und verschiedenen nationalen und internationalen Organisationen. Der Studiengang bietet Raum für Reflexion und Diskussion zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und den verschiedenen Expertinnen und Experten. Die Herausforderungen, die sich aus der Umstrukturierung des Asylwesens ergeben, werden auf pragmatische Weise angegangen. In Gruppenarbeiten kann jede/r seine/ihre Ideen entwickeln und ausdrücken. So werden die TeilnehmerInnen eingeladen und ermutigt, ihre Erfahrungen zu teilen. Darüber hinaus werden die Teilnehmer/innen aufgefordert, einen Vortrag zu einem aktuellen Thema zu halten. Während ihres gesamten Studiums können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Unterstützung und Betreuung durch die Lehrkräfte der drei Partneruniversitäten zählen.

Zielgruppe

Der Studiengang richtet sich an Personen, die über eine erste akademische Ausbildung auf Tertiärstufe verfügen und im Asylbereich arbeiten oder arbeiten möchten.

Voraussetzungen für die Zulassung

Der Studiengang steht Personen offen, die ein Erststudium (z.B. Bachelor, Master oder Lizentiat) an einer Universität oder einer anerkannten Hochschule abgeschlossen haben. Darüber hinaus wird in der Regel eine mindestens dreimonatige Berufserfahrung im Asylbereich vorausgesetzt. Personen, die keinen höheren Abschluss haben, können zugelassen werden, wenn sie über ausreichende Kenntnisse, Berufs- und Weiterbildungserfahrungen verfügen, um am Kurs teilzunehmen.

Kurs zu absolvieren. Die Zulassung wird individuell und sur dossier erteilt. Die Anzahl der Teilnehmer/innen ist auf 30 begrenzt. Es ist möglich, sich punktuell für ein oder mehrere Module als Hörer/in anzumelden.

Bewerbung

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. September 2024 für den Kurs auf Französisch. Das Bewerbungsformular kann auf der Website :

www.unifr.ch/go/cas-asylum oder per E-Mail an cas-asylum@unifr.ch angefordert werden.

Beginn des Kurses

Beginn des Kurses: 8. November 2024 (auf Französisch), Anmeldeschluss: 30. September 2024.

Beginn der Ausbildung: 2025 in Planung (auf Deutsch), Bewerbungsfrist: in Planung

Informations

  • Début de la formation

Début de la formation: 8 novembre 2024 (en français), délai d'inscription : 30 septembre 2024

Début de la formation: 2025 en planification (en allemand), délai de candidature: en planification

 

  • Contact
Université de Fribourg
Institut de droit européen
CAS Procédure d’asile
Avenue Beauregard 11
CH-1700 Fribourg
Tel. : +41 26 300 80 90
Email : cas-asylum@unifr.ch