Archiv der Tagungen
Konferenz "Nouvelles temporalités en droit d'asile: Statut S, admission provisoire et procédure cadencée en ligne de mire" (13.10.2023 - Neuchâtel)
- Beschreibung und Programm
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PDF der Präsentationen
"Mécanismes de protection durables et temporaires à la lumière du droit international des réfugiés – quels enseignements pour la Suisse et les autres États parties à la Convention relative au statut des réfugiés ?" Anja Kug, Leiter des UNHCR-Büros für die Schweiz und Lichtenstein
"Les défis des statuts S et F dans le contexte de l’accélération et des procédures cadencées - Nouvelles temporalités en droit d’asile" M. Claudio Martelli, Stellvertretender Direktor des Staatssekretariats für Migration (SEM)
"Pistes et perspectives durables pour les statuts provisoires (statuts S et F) en droit d’asile" Mme Cesla Amarelle, Professor für Migrationsrecht an der Universität Neuenburg
"Le temps et la procédure d'asile" M. Minh Son Nguyen, Rechtsanwalt, Professor für ausländisches Recht an der Universität Lausanne
"Analyse et études de cas à l’aune de la temporalité dans les procédures Dublin soumises au droit d’asile" Mme Claudia Cotting-Schalch, Richter am Bundesverwaltungsgericht
"Réflexion et études de cas à l’aune de la temporalité dans les procédures soumises au droit d’asile du point de vue de la Protection juridique" Mme Sofia Amazzough, Leiter Rechtsschutz, Caritas Schweiz
"Etudes de cas à l'aune de la temporalité dans les procédures Dublin et accélérées" M. Hugo Pérez Perucchi, Doktorand an der Universität Neuenburg
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Fotos der Tagung
Konferenz "Migrations en temps de crises" (22.04.2016 - Neuchâtel)
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Beschreibung und Programm
MIGRATIONEN IN KRISENZEITEN: AKTUELLE THEMEN, RECHTLICHE INSTRUMENTE UND PERSPEKTIVEN FÜR EUROPA UND DIE SCHWEIZ
Das Jahr 2015 war von grundlegenden und tiefgreifenden Veränderungen geprägt, die sich auf das Ausmaß der Herausforderungen im Bereich Asyl und Migration sowie auf deren Wahrnehmung in der öffentlichen Meinung auswirkten.
Europa ist in der Tat mit humanitären Katastrophen, Flüchtlingen und Migranten in beispiellosem Ausmaß und mit strukturellen Ursachen konfrontiert, die viel komplexer und umfangreicher sind als in der Vergangenheit und mit Bürgerkriegen und Armut verbunden sind, die von Afghanistan bis Syrien über Nordafrika und den Osten südlich der Sahara reichen . Angesichts dieser schwindelerregenden Situation schlägt die Europäische Union eine ehrgeizige europäische Migrationsagenda vor (EU-Türkei-Abkommen, Verteilung der Flüchtlinge, Überarbeitung von Dublin usw.). Allerdings reagieren die europäischen Staaten derzeit sehr unterschiedlich und schwanken zwischen humanitären Notfällen, Verteidigungsschließungen, Militäraktionen und populistischem Druck. Während also Deutschland eine Zeit lang versuchte, Führung und eine auf Aufnahme ausgerichtete Dynamik durchzusetzen, entscheiden sich heute viele andere Staaten dafür, ihre Grenzen stärker zu schließen oder zu kontrollieren. Wieder andere mobilisieren die Armee oder nutzen administrative Instrumente, um den Zugang zu Asyl zu erschweren.
Auch die Schweiz hat ihrerseits Massnahmen ergriffen, insbesondere im Bereich der Neustrukturierung des Asylbereichs und der Fast-Tracks. Die Vielfalt dieser Reaktionen wirft zahlreiche rechtliche und migrationspolitische Fragen auf. Ziel dieser Konferenz ist es, diese neuen politischen Fragen und die rechtlichen Mechanismen zu verstehen, die mit diesem wichtigen aktuellen Thema des 21. Jahrhunderts verbunden sind. Genauer gesagt bietet es eine Bestandsaufnahme der Situation und der Migrationspolitik in der Europäischen Union, um zu verstehen, in welchem Ausmaß die Akteure mit den verfügbaren Instrumenten arbeiten, um die Möglichkeiten und Grenzen europäischer Instrumente wie Dublin zu hinterfragen und Methoden zu identifizieren gute Regierungsführung in Migrationsfragen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. -
Präsentationen
"Les nouveaux enjeux de l'immigration et de l'asile en Europe." Prof. Etienne Piguet, Universität Neuchâtel
"L'importance de l'élargissement des voies d'accès légales à l'Europe." Mme Anja Klug, Direktor des UNHCR Schweiz und Liechtenstein
"L'harmonisation des standards d'accueil et la refonte du système Dublin." Dr François Gemenne, Universität Liège; Universität Versailles Saint-Quentin-Yvelines
"Réformer Dublin, et si oui comment?" Prof. Francesco Maiani, Universität Lausanne
"La coopération entre l'Europe et la Suisse face à l'augmentation des flux de réfugiés et de migrants." Dr Markus Peek, Sektionsleiter, Internationale Zusammenarbeit: Europa (SEM)
"La crise migratoire et le traitement des demandes d'asile en Suisse." M. Pierre-Alain Ruffieux, Abteilungsleiter, Bereich Asylmanagement (SEM)
"Les enjeux sur place: la situation des réfugiés dans la pratique." Mme Eliana Alvarez, Koordinator innerhalb der Organisation United for Peace
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Tagung "Exécution des renvois et mesures de contrainte" (24.04.2015 - Universität Neuenburg)
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Beschreibung und Programm
AUSFÜHRUNG VON VERWEISEN UND ZWANGSMASSNAHMEN: NEUE SCHWEIZERISCHE UND KANTONALE PERSPEKTIVEN
Die Ausweisung ausländischer Menschen ist ein Pfeiler der schweizerischen Migrationspolitik, die von der Sorge um die Kontrolle von Territorien und Grenzen inspiriert ist. Sie ist ein Thema in voller Entwicklung, das intensive Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit und der Durchführungsmethoden aufwirft. Einerseits ratifiziert der neue Entwurf zur Umsetzung der Volksinitiative „Für die Rückkehr krimineller Ausländer“ (neue Artikel 66a und 66a bis des Strafgesetzbuches), der im März 2015 vom Parlament angenommen wird, ein neues System von „gemäßigter Automatismus“, begleitet von einer Strengeklausel. Auch die sogenannte „Umsetzungsinitiative“, die 2016 dem Volk vorgelegt wird, ist ein weiteres symbolisches Beispiel für diese neuen Umbrüche. Darüber hinaus organisiert der Bund derzeit eine Umstrukturierung rund um die dreißig Einrichtungen, die in der Schweiz bereits Dienstleistungen im Bereich Verwaltungshaft (Art. 75 ff. LEtr) erbringen und Personen aus dem Bereich Asyl und Ausländerrecht zusammenbringen. Der aktuelle Trend geht in der Tat dahin, die Zahl der Haftplätze durch die Schaffung neuer Verwaltungshaftzentren deutlich zu erhöhen, insbesondere im Rahmen der Umstrukturierung des Asylbereichs, die die Schaffung von etwa zehn neuen „Abreisezentren“ vorsieht, darunter drei in französisch-französischer Sprache. die Schweiz sprechen. Diese Entwicklung stößt auf erhebliche Schwierigkeiten. Neben der großen Komplexität und Formalität der Rechtsinstrumente sind die personellen und materiellen Kosten mitunter beträchtlich und die Hindernisse zahlreich, insbesondere im Zusammenhang mit der Beschaffung von Reisedokumenten, der Vorbereitung der Ausreise, dem Ausweisungsverfahren und deren Überwachung. , Achtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und hohe Investitionskosten, um insbesondere die Finanzierung von juristischem, medizinischem und polizeilichem Personal sicherzustellen.
Ziel der vorgeschlagenen Konferenz ist es, diese doppelte Perspektive der Veränderungen und dieser neuen Rechtsmechanismen besser zu verstehen, indem die grundlegende Rolle der Kantone bei der Anwendung von Zwangsmassnahmen sowie der Ausführung von Überweisungen hervorgehoben wird. Diese Konferenz bringt Referenten aus der akademischen Welt, öffentlichen Institutionen des Bundes und der Kantone sowie internationalen und Nichtregierungsorganisationen zusammen und untersucht das Thema Überweisungen aus rechtlicher und multidisziplinärer Sicht, wobei der Schwerpunkt auf der Entwicklung der Gesetzgebung in diesem Bereich, aber auch auf dessen Schwerpunkt liegt konkrete Umsetzung durch die verschiedenen beteiligten Akteure. Die geplanten Vorträge und Rundtischgespräche werden Anlass zu einer Diskussion über Inhaftierungs- und Rückführungspraktiken geben und einen Raum für kritische Reflexion über Alternativen und/oder mögliche Entwicklungen in diesem Bereich bieten. -
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"Les évolutions dans le domaine de l'exécution des renvois et des mesures de contrainte en droit suisse." Olivier Bleicker, Gerichtsschreiber am Bundesverwaltungsgericht
"Les nouvelles spécificités du transfert-renvoi des étrangers dans la loi sur les étrangers après Dublin III." Dr. Constantin Hruschka, Leiter Schutz, Schweizerisches Flüchtlingshilfswerk, SFH
"L'exécution des renvois par les cantons et ses limites." Sylvain Astier, Leiter der Abteilung Rückkehr, Staatssekretariat für Migration, SEM
"La mise en oeuvre des renvois par les cantons: l'exemple du canton de Genève." Bernard Gut, Generaldirektor des kantonalen Amtes für Bevölkerung und Migration, OCPM
"Les mesures de contrainte dans la pratique des polices cantonales et les vols FRONTEX." Régis Mergy, Hauptwachtmeister bei der Notpolizei und zuständig für Überweisungen für den Kanton Neuenburg, und Marika Raimondo, Leiter der Rechtsabteilung der Neuenburger Polizei
"Les accords européens de réadmission vus depuis le Sud: pourquoi cela ne fonctionne pas?" Dr. Mehdi Raïs, Forscher im öffentlichen Recht und in der Politikwissenschaft, spezialisiert auf die Untersuchung von Rückübernahmeabkommen, Marokko
"Les alternatives à la détention administrative." Dr. Joachim Stern, Leiter des Rechtsdienstes, UNHCR-Büro für die Schweiz und Liechtenstein
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Tagung "Le droit d'asile face aux réformes" (31.05.2013 - Universität Neuenburg)
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Beschreibung und Programm
Die Entwicklung des Asylrechts ist in ganz Europa von starken Spannungen und grundlegenden Veränderungen begleitet. Die Reformen sind durch eine wachsende Anzahl politischer Initiativen geprägt. Manche verfolgen das Ziel, die Grenzen zu kontrollieren und die Anzahl Asylgesuche zu senken. Andere fokussieren sich auf ein Unterstützungssystem, das es erlaubt, schutzsuchende Personen korrekt und gerecht zu behandeln. In den drei aktuellen Asylgesetzrevisionen in der Schweiz wird diese politische und rechtliche Spannung deutlich. Im Zentrum stehen die Beschleunigung der Verfahren (Geschwindigkeit des Verfahrens, neue Verfahrensgarantien, Verbesserung der Fehlerprävention) und die Umstrukturierung des Asylbereichs (neue Aufnahmekapazitäten, Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen kantonalen und Bundesbehörden). Die Reformen manifestieren sich in der Einführung von Testphasen während der nächsten zwei Jahre, in der drastischen Kürzung der Beschwerdefristen auf zehn Tage sowie in der Planung eines neuen Bundeszentrums in Zürich, das fast 500 Asylsuchende aufnehmen wird.
Die Tagung hat zum Ziel, die Herausforderungen und die neuen rechtlichen Mechanismen, die durch diese Asylrechtsreformen bevorstehen, besser zu erfassen. An der Tagung treffen sich BehördenvertreterInnen, Forschende und PraktikerInnen, welche die Thematik von ihrem jeweiligen Standpunkt aus beleuchten. Eine Publikation wird sämtliche behandelten Themenfelder aufnehmen und erlauben, kritische juristische Perspektiven auf dieses aktuelle und heikle Thema aufzuzeigen. -
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"Les nouveautés européennes en matière de procédure d'asile." Francesco Maiani, Professor am IDHEAP, Lausanne
"Le tribunal fédéral et l'asile." Peter Uebersax, Professor an der Universität Basel
"Quel rôle pour les avocats dans la nouvelle procédure d'asile?" Christophe Tafelmacher, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Asyl, Lausanne
"La restructuration du domaine de l'asile en Suisse et l'accélération des procédures. Les phases-test dans la pratique." Mario Gattiker, Direktor des Bundesamtes für Migration (ODM)
"Les perspectives de la protection juridique dans le contexte actuel et futur de la loi sur l'asile." Karine Povlakic, Rechtshilfedienst für Vertriebene (SAJE)
"Le rôle des ONG dans le nouveau management de l'asile." Philippe Bovey, Französischsprachiger Sekretär der Schweizerischen Protestantischen Entraide (EPER)
Tagung "L'intégration des étrangers à l'épreuve du droit suisse" (15.06.2012 - Universität Neuenburg)
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Beschreibung und Programm
Integrationsmassnahmen sind ein wichtiger Pfeiler der Migrationspolitik. Sie sollen den Zusammenhalt und das gesellschaftliche Gleichgewicht im Aufnahmestaat sichern. Trotz seiner weiten Verbreitung wird der Begriff der Integration unterschiedlich definiert und verwendet. Seine tatsächliche Bedeutung variiert je nach Kontext der Niederlassung und des Empfangs der MigrantInnen. Der Begriff weist sowohl bezüglich seiner Rechtsnatur wie auch seiner Auswirkungen und der Sanktionen, die bei mangelnder Integration ergriffen werden, einige Unklarheiten auf. In diesem Kontext hat seit 2003 auf nationaler wie internationaler Ebene ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Während Integration früher lediglich ein Ziel der Migrationspolitik im Sinne einer Unterstützung für die MigrantInnen darstellte, wird sie heute immer mehr als eine Pflicht verstanden. In diesem Sinne zielt die Integrationspolitik darauf ab, in allen Phasen des Migrationsprozesses verpflichtende Integrationsmechanismen einzuführen. In der Schweiz wird der Begriff der Integration zurzeit vor allem als Hauptkriterium für die Einbürgerung sowie für die Erteilung gewisser Bewilligungen verwendet (Härtefälle). In seinem neuen Entwurf zur Teilrevision des Ausländergesetzes beabsichtigt der Bundesrat hingegen eine eigentliche Pflicht zur Integration vorzusehen, indem er vorschlägt die gute Integration als Bedingung für die Bewilligung des Aufenthalts und der Niederlassung sowie der vorläufigen Aufnahme einzuführen. Hierzu werden verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, insbesondere im Bereich des Familiennachzugs (Sprachkenntnisse), der Personenfreizügigkeit (Integrationsempfehlungen) sowie der Integrationsvereinbarungen. Der Einsatz letzterer könnte für die Kantone in gewissen als problematisch erachteten Fällen als obligatorisch erklärt werden.
Die Tagung vereint RichterInnen, Forschende und PraktikerInnen, welche die Thematik von ihrem jeweiligen Standpunkt aus beleuchten werden. Eine Publikation zur Tagung wird sämtliche Vorträge und behandelten Themenfelder aufnehmen. -
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"La notion d'intégration dans le droit suisse des migrations et dans les réformes en cours (LEtr, LAsi, LN)." Thomas Facchinetti
"La pratique de l'intégration dans les cantons et la marge de manoeuvre du fédéralisme." Rosita Fibbi
"Etudes de cas: l'intégration dans la LEtr (cas de rigueur)." Martine Dang
"Etudes de cas: l'intégration dans la LAsi (cas de rigueur)." Blaise Vuille
"Etudes de cas: l'intégration dans la LN." Céline Gutzwiller
Tagung "Migrations et regroupement familial" (18.11.2011 - Universität Neuenburg)
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Beschreibung und Programm
Der Familiennachzug war immer schon Gegenstand von heiklen Fragen. Die Bedingungen für die Zusammenführung einer Familie sowie die diesbezüglichen Interessen der betroffenen MigrantInnen werden durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesgericht immer wieder anders eingeschätzt. Im Allgemeinen besteht im Migrationsrecht die Tendenz, das Familienleben mittels restriktiver Kriterien zu regeln. Im Bereich des Personenfreizügigkeitsrechts hingegen wird der Familiennachzug breiter gefasst. Im Asylrecht stellt sich die Sachlage noch einmal anders dar. Unabhängig vom Blickwinkel kann festgestellt werden, dass die Entwicklung des Familiennachzuges nicht zwingend mit jener des Familienrechts übereinstimmen muss. Dennoch zeichnet sich die Rechtsprechung in den letzten drei Jahren (2009-2011) hauptsächlich durch bemerkenswerte Lockerungen für europäische und aussereuropäische Staatsangehörige aus. So hat das Bundesgericht die Erweiterung des Begriffes des „umgekehrten Familiennachzuges“ zugelassen. Zudem erlaubt es das neue Ausländergesetz nicht mehr, die unter der früheren Rechtsprechung auf Art. 17 ANAG gründenden restriktiven Bedingungen anzuwenden. Diese verlangten, dass ein Kind bei „seinen Eltern“ zu leben habe (partieller Familiennachzug). Das Bundesgericht trägt somit der gesellschaftlichen Entwicklung vollumfänglich Rechnung, insbesondere im Bezug auf die erhöhten Scheidungsraten und die wachsende Zahl der Patchworkfamilien. Diese haben eine steigende Anzahl von Gesuchen zur Folge, die von einem in der Schweiz lebenden Elternteil für seine im Ausland lebenden alleinstehenden Kinder unter 18 Jahren gestellt werden. In diesem Kontext einer fortlaufenden Lockerung hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Rechtsprechung stetig weiterentwickelt. Seine auf Artikel 8 EMRK gründende Rechtsprechung enthält ebenfalls Neuerungen und dürfte das schweizerische Recht zur weiteren Überprüfung der eigenen Rechtsprechung führen. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob die Bedingung des gesicherten Anwesenheitsrechts angemessen ist.
Diese Tagung vereint Richter, Forschende und PraktikerInnen, welche den Fragenkomplex aus ihrem jeweiligen Gesichtspunkt beleuchten. Sämtliche behandelten Themenfelder werden in einer Publikation aufgegriffen. Die Tagung beabsichtigt schliesslich, Perspektiven für eine kritische juristische Auseinandersetzung und Arbeit rund um dieses heikle Thema aufzuzeigen. -
PDF der Präsentationen
"Le système légal du regroupement familial." Minh Son Nguyen
"La pratique jurisdictionnelle au plan cantonal." Danièle Revey
"La jurisprudence du Tribunal fédéral." Peter Uebersax
"Les paradoxes de la pratique juridictionnelle au plan européen selon la CourEDH." Cesla Amarelle
"Les paradoxes de la pratique juridictionnelle au plan européen selon la Cour de justice de l'Union européenne." Véronique Boillet
"Etudes de cas en matière de regroupement familial." Antoine Campiche
Tagung "Les renvois et leur exécution" (17.06.2011 - Universität Neuenburg)
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Beschreibung und Programm
Das Thema Wegweisungen ist eine komplexe Angelegenheit und seit kurzem Gegenstand bedeutender Veränderungen. Das Thema kann heute nicht mehr in einem rein nationalen Rahmen betrachtet werden. Vielmehr haben die aktuellen Herausforderungen eine europäische und internationale Dimension. Auch das geltende Recht spiegelt diese Tendenz wider: In dieser Hinsicht sei auf Bestimmungen zur Umsetzung des Schengen/Dublin-Systems oder der EU-Rückführungsrichtlinie, die in der Schweiz am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, verwiesen. Verfahren und Verwaltungsorganisation werden ebenfalls stark beeinflusst und internationalisiert. Die Thematik der Wegweisungen steht zudem im Zentrum aktueller innenpolitischer Debatten. Hier ist insbesondere an die kürzlich erfolgte Annahme der Auschaffungsinitiative zu denken, die nunmehr in ein Gesetz gegossen werden muss. Diese neue politisch-rechtliche Entwicklung stellt den Gesetzgeber vor grosse Herausforderungen und es dürfte schwierig werden, eine adäquate Lösung zu finden.
Darüber hinaus darf jedoch ein weiteres, zentrales Element nicht in Vergessenheit geraten: Die Einhaltung der Menschenrechte. 2010 und 2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrmals Mitgliedstaaten des Europarates wegen Verstössen gegen das Non-Refoulement-Prinzip (Schutznorm gegen Wegweisungen) verurteilt (vgl. etwa die Urteile M.S.S. und Jusic).
Politisch-rechtliche Fragen vermischen sich so mit Verfahrensfragen, mit Problemen der Verwaltungsorganisation sowie mit dem ständigen Ruf nach einem ausreichenden Schutz der Menschenrechte. Die Tagung "Wegweisungen und Ihr Vollzug" beabsichtigt eine juristische Aufarbeitung dieses Phänomens. Sie bringt angesehene Richter, Forschende und Praktiker zusammen, die ihre jeweiligen Erfahrungen und Einsichten in zusammenfassenden Kurzvorträgen ausführen werden. Dabei werden sowohl schweizerisches, europäisches und internationales Recht als auch rechtsvergleichende Aspekte thematisiert. Alle angesprochenen Themen sind Gegenstand einer Publikation, die eine BIlanz der aktuellen Situation zieht und Perspektiven einer kritischen rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Fragen rund das Thema Wegweisungen skizziert.
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PDF der Präsentationen
"Les enjeux fondamentaux du renvoi des étrangers dans une perspective européenne et internationale." Prof. Catherine de Wenden
"Les renvois et leur exécution en droit international et européen." Prof. Cesla Amarelle
"Les renvois et leur exécution en droit suisse." Prof. Minh Son Nguyen
"La jurisprudence en matière de renvois." Claudia Cotting-Schalch
"Cas choisis." Yves Hofstetter
Tagung "Le principe de non-refoulement" (12.11.2010 - Universität Neuenburg)
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Beschreibung und Programm
Das Rückschiebungsverbot wird in zahlreichen Instrumenten für den Schutz der Menschenrechte, wie zum Beispiel der EMRK, dem UNO-Übereinkommen gegen Folter sowie im UNO-Pakt II über bürgerliche und politische Rechte, erwähnt. Im Asylrecht verbietet dieses Prinzip die Ausweisung und Rücksendung eines Menschen in Staaten, „in denen sein Leben, oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würden“ (Art. 33 des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge). Die Entwicklung von Instrumenten und Verfahren, welche den Flüchtlingsstrom (Dublin-System, sichere Drittstaaten, „sehr“ sichere Drittstaaten oder der Staat, in welchem das Erstgesuch gestellt wurde) oder die Anzahl unerwünschter Migrantinnen und Migranten (Projekt zur systematischen Rückführung von ausländischen Straftätern) eindämmen sollen, werfen wichtige Fragen bezüglich der Tragweite dieses Prinzips auf. Heute liegt das Rückschiebeverbot zahlreichen Rechtsverfahren zugrunde. Wenn auch die jüngste Rechtsprechung die Grenzen der Anwendung dieses Prinzips konstant erweitert, bleiben mehrere Fragen dennoch unbeantwortet (Ermessenskriterien im Bezug auf die Risiken bei einer Rückschiebung und die Wahrscheinlichkeit ihres Eintreffens, Fälle von Minderheiten etc.).
Die Tagung „Das Rückschiebungsverbot - Die Grundlagen und die neuen Herausforderungen in der Praxis“ dient dazu, die neuen juristischen Verfahrensweisen bezüglich des Rückschiebungsverbots besser zu verstehen. Es vereint Menschenrechtsakteure, Forscherinnen und Forscher und Praktizierende, deren Beiträge einen Gesamtüberblick über dieses im vollen Wandel begriffene Prinzip geben, und eine weiterführende kritische Auseinandersetzung mit diesem Prinzip beisteuern. -
PDF der Präsentationen
"Les aspects constitutionnels et conventionnels du principe de non-refoulement en relation avec les migrations." Prof. Pascal Mahon
"Les principes directeurs et la pratique de l'UNHCR relatifs au principe de non-refoulement." Susin Park
"Une équation difficile: renvois Dublin, principe de non-refoulement et standards européens en matière d'asile." Prof. Francesco Maiani
"Le principe de non-refoulement dans la jurisprudence du TF et du TAF." Prof. Cesla Amarelle
"Cas pratiques à la lumière du principe de non-refoulement." Denise Graf et Prof. Minh Son Nguyen
- Fotos der Tagung
Video der Tagung "Le principe de non-refoulement"
Tagung "Migrations et économie" (21.05.2010 - Universität Neuenburg)
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Beschreibung und Programm
Die Arbeit von ausländischen Migranten zeichnet sich heute durch eine wachsende Mobilität aus, ist zugleich jedoch aus soziopolitischen Gründen eingeschränkt. In diesem spannungsreichen Kontext haben sich die Rechtsbestimmungen der Arbeitsmigration in den letzten Jahre in wesentlichen Punkten verändert (Reform und Begrenzungen der Bewilligungen, Status der Grenzgänger und der Dienstleistungserbringer, Rechte der Arbeiter ohne Aufenthaltsstatus, Begleitmassnahmen, usw.). In der Praxis wirft dieses Rechtsgebiet nicht nur die Frage der Arbeitsmarktregulierung, sondern ebenfalls jene des Schutzes der Migranten selbst auf.
Die Tagung « Migration und Wirtschaft » hat zum Ziel, die rechtliche Behandlung des Phänomens Arbeitsmigration besser zu erfassen. Sie versammelt Akteure aus der Wirtschaft und Forschende, die in kurzen Präsentationen ihre jeweiligen Sichtweisen auf dieses Phänomen vorstellen werden. Sämtliche behandelten Themen sind Gegenstand einer ausführlicheren Publikation, die einen Überblick über das Rechtsgebiet der Arbeitsmigration gibt und Überlegungen zu aktuellen Fragen von Praktikern und der breiteren Bevölkerung anstellt. -
PDF der Präsentationen
"Le droit aux prises avec les migrations économiques." Prof. Minh Son Nguyen
"Migrations du travail et commerce international: enjeux et perspectives." Marion Panizzon
"Les prestataires de services en droit européen et dans l'accord sur la libre circulation des personnes." Prof. Sarah Progin-Theuerkauf
"Les migrations aux fins d'emploi: aperçu de la réglementation en vigueur en Suisse." Serge Gamma
"Le cas spécifique des frontalisers." Bertrand Clerc
"Les migrations sans statut légal, le travail au gris et au noir." Prof. Cesla Amarelle
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Fotos der Tagung
Copyright: Guillaume Perret
Archiv der Schweizerischen Migrationsrechtstage
- 13. Schweizerische Migrationsrechtstage
- 12. Schweizerische Migrationsrechtstage
- 11. Schweizerische Migrationsrechtstage
- 10. Schweizerische Migrationsrechtstage
- Vortrag von Dr. Peter Maurer, Präsident des IKRK, während der 9. Schweizerischen Migrationsrechtstage
- 9. Schweizerische Migrationsrechtstage
- 8. Schweizerische Migrationsrechtstage
- 7. Schweizerische Migrationsrechtstage
- 6. Schweizerische Migrationsrechtstage
Archiv der Experten- und Expertinnentagungen
- Die Zukunft der vorläufigen Aufnahme, Universität Fribourg, 11.12.2015
- Menschen im Langzeitnothilfebezug: Herausforderungen und Perspektiven, Universität Fribourg, 21.2.2014