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Archiv der Tagungen

Konferenz "Nouvelles temporalités en droit d'asile: Statut S, admission provisoire et procédure cadencée en ligne de mire" (13.10.2023 - Neuchâtel)

Konferenz "Migrations en temps de crises" (22.04.2016 - Neuchâtel)

  • Beschreibung und Programm

    MIGRATIONEN IN KRISENZEITEN: AKTUELLE THEMEN, RECHTLICHE INSTRUMENTE UND PERSPEKTIVEN FÜR EUROPA UND DIE SCHWEIZ


    Das Jahr 2015 war von grundlegenden und tiefgreifenden Veränderungen geprägt, die sich auf das Ausmaß der Herausforderungen im Bereich Asyl und Migration sowie auf deren Wahrnehmung in der öffentlichen Meinung auswirkten.
    Europa ist in der Tat mit humanitären Katastrophen, Flüchtlingen und Migranten in beispiellosem Ausmaß und mit strukturellen Ursachen konfrontiert, die viel komplexer und umfangreicher sind als in der Vergangenheit und mit Bürgerkriegen und Armut verbunden sind, die von Afghanistan bis Syrien über Nordafrika und den Osten südlich der Sahara reichen . Angesichts dieser schwindelerregenden Situation schlägt die Europäische Union eine ehrgeizige europäische Migrationsagenda vor (EU-Türkei-Abkommen, Verteilung der Flüchtlinge, Überarbeitung von Dublin usw.). Allerdings reagieren die europäischen Staaten derzeit sehr unterschiedlich und schwanken zwischen humanitären Notfällen, Verteidigungsschließungen, Militäraktionen und populistischem Druck. Während also Deutschland eine Zeit lang versuchte, Führung und eine auf Aufnahme ausgerichtete Dynamik durchzusetzen, entscheiden sich heute viele andere Staaten dafür, ihre Grenzen stärker zu schließen oder zu kontrollieren. Wieder andere mobilisieren die Armee oder nutzen administrative Instrumente, um den Zugang zu Asyl zu erschweren.
    Auch die Schweiz hat ihrerseits Massnahmen ergriffen, insbesondere im Bereich der Neustrukturierung des Asylbereichs und der Fast-Tracks. Die Vielfalt dieser Reaktionen wirft zahlreiche rechtliche und migrationspolitische Fragen auf. Ziel dieser Konferenz ist es, diese neuen politischen Fragen und die rechtlichen Mechanismen zu verstehen, die mit diesem wichtigen aktuellen Thema des 21. Jahrhunderts verbunden sind. Genauer gesagt bietet es eine Bestandsaufnahme der Situation und der Migrationspolitik in der Europäischen Union, um zu verstehen, in welchem ​​Ausmaß die Akteure mit den verfügbaren Instrumenten arbeiten, um die Möglichkeiten und Grenzen europäischer Instrumente wie Dublin zu hinterfragen und Methoden zu identifizieren gute Regierungsführung in Migrationsfragen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.

    Programm

     

  • Präsentationen

    "Les nouveaux enjeux de l'immigration et de l'asile en Europe." Prof. Etienne Piguet, Universität Neuchâtel

    "L'importance de l'élargissement des voies d'accès légales à l'Europe." Mme Anja Klug, Direktor des UNHCR Schweiz und Liechtenstein

    "L'harmonisation des standards d'accueil et la refonte du système Dublin." Dr François Gemenne, Universität Liège; Universität Versailles Saint-Quentin-Yvelines

    "Réformer Dublin, et si oui comment?" Prof. Francesco Maiani, Universität Lausanne

    "La coopération entre l'Europe et la Suisse face à l'augmentation des flux de réfugiés et de migrants." Dr Markus Peek, Sektionsleiter, Internationale Zusammenarbeit: Europa (SEM) 

    "La crise migratoire et le traitement des demandes d'asile en Suisse." M. Pierre-Alain Ruffieux, Abteilungsleiter, Bereich Asylmanagement (SEM) 

    "Les enjeux sur place: la situation des réfugiés dans la pratique." Mme Eliana Alvarez, Koordinator innerhalb der Organisation United for Peace

  • Fotos der Konferenz

Tagung "Exécution des renvois et mesures de contrainte" (24.04.2015 - Universität Neuenburg)

  • Beschreibung und Programm

    AUSFÜHRUNG VON VERWEISEN UND ZWANGSMASSNAHMEN: NEUE SCHWEIZERISCHE UND KANTONALE PERSPEKTIVEN


    Die Ausweisung ausländischer Menschen ist ein Pfeiler der schweizerischen Migrationspolitik, die von der Sorge um die Kontrolle von Territorien und Grenzen inspiriert ist. Sie ist ein Thema in voller Entwicklung, das intensive Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit und der Durchführungsmethoden aufwirft. Einerseits ratifiziert der neue Entwurf zur Umsetzung der Volksinitiative „Für die Rückkehr krimineller Ausländer“ (neue Artikel 66a und 66a bis des Strafgesetzbuches), der im März 2015 vom Parlament angenommen wird, ein neues System von „gemäßigter Automatismus“, begleitet von einer Strengeklausel. Auch die sogenannte „Umsetzungsinitiative“, die 2016 dem Volk vorgelegt wird, ist ein weiteres symbolisches Beispiel für diese neuen Umbrüche. Darüber hinaus organisiert der Bund derzeit eine Umstrukturierung rund um die dreißig Einrichtungen, die in der Schweiz bereits Dienstleistungen im Bereich Verwaltungshaft (Art. 75 ff. LEtr) erbringen und Personen aus dem Bereich Asyl und Ausländerrecht zusammenbringen. Der aktuelle Trend geht in der Tat dahin, die Zahl der Haftplätze durch die Schaffung neuer Verwaltungshaftzentren deutlich zu erhöhen, insbesondere im Rahmen der Umstrukturierung des Asylbereichs, die die Schaffung von etwa zehn neuen „Abreisezentren“ vorsieht, darunter drei in französisch-französischer Sprache. die Schweiz sprechen. Diese Entwicklung stößt auf erhebliche Schwierigkeiten. Neben der großen Komplexität und Formalität der Rechtsinstrumente sind die personellen und materiellen Kosten mitunter beträchtlich und die Hindernisse zahlreich, insbesondere im Zusammenhang mit der Beschaffung von Reisedokumenten, der Vorbereitung der Ausreise, dem Ausweisungsverfahren und deren Überwachung. , Achtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und hohe Investitionskosten, um insbesondere die Finanzierung von juristischem, medizinischem und polizeilichem Personal sicherzustellen.
    Ziel der vorgeschlagenen Konferenz ist es, diese doppelte Perspektive der Veränderungen und dieser neuen Rechtsmechanismen besser zu verstehen, indem die grundlegende Rolle der Kantone bei der Anwendung von Zwangsmassnahmen sowie der Ausführung von Überweisungen hervorgehoben wird. Diese Konferenz bringt Referenten aus der akademischen Welt, öffentlichen Institutionen des Bundes und der Kantone sowie internationalen und Nichtregierungsorganisationen zusammen und untersucht das Thema Überweisungen aus rechtlicher und multidisziplinärer Sicht, wobei der Schwerpunkt auf der Entwicklung der Gesetzgebung in diesem Bereich, aber auch auf dessen Schwerpunkt liegt konkrete Umsetzung durch die verschiedenen beteiligten Akteure. Die geplanten Vorträge und Rundtischgespräche werden Anlass zu einer Diskussion über Inhaftierungs- und Rückführungspraktiken geben und einen Raum für kritische Reflexion über Alternativen und/oder mögliche Entwicklungen in diesem Bereich bieten.

    Programm

  • PDF der Präsentationen

    "Les évolutions dans le domaine de l'exécution des renvois et des mesures de contrainte en droit suisse." Olivier Bleicker, Gerichtsschreiber am Bundesverwaltungsgericht

    "Les nouvelles spécificités du transfert-renvoi des étrangers dans la loi sur les étrangers après Dublin III." Dr. Constantin Hruschka, Leiter Schutz, Schweizerisches Flüchtlingshilfswerk, SFH 

    "L'exécution des renvois par les cantons et ses limites." Sylvain Astier, Leiter der Abteilung Rückkehr, Staatssekretariat für Migration, SEM

    "La mise en oeuvre des renvois par les cantons: l'exemple du canton de Genève." Bernard Gut, Generaldirektor des kantonalen Amtes für Bevölkerung und Migration, OCPM

    "Les mesures de contrainte dans la pratique des polices cantonales et les vols FRONTEX." Régis Mergy, Hauptwachtmeister bei der Notpolizei und zuständig für Überweisungen für den Kanton Neuenburg, und Marika Raimondo, Leiter der Rechtsabteilung der Neuenburger Polizei 

    "Les accords européens de réadmission vus depuis le Sud: pourquoi cela ne fonctionne pas?" Dr. Mehdi Raïs, Forscher im öffentlichen Recht und in der Politikwissenschaft, spezialisiert auf die Untersuchung von Rückübernahmeabkommen, Marokko 

    "Les alternatives à la détention administrative." Dr. Joachim Stern, Leiter des Rechtsdienstes, UNHCR-Büro für die Schweiz und Liechtenstein 

     

  • Fotos der Tagung











Tagung "Le droit d'asile face aux réformes" (31.05.2013 - Universität Neuenburg)

Tagung "L'intégration des étrangers à l'épreuve du droit suisse" (15.06.2012 - Universität Neuenburg)

  • Beschreibung und Programm

     

    Programm

    Integrationsmassnahmen sind ein wichtiger Pfeiler der Migrationspolitik. Sie sollen den Zusammenhalt und das gesellschaftliche Gleichgewicht im Aufnahmestaat sichern. Trotz seiner weiten Verbreitung wird der Begriff der Integration unterschiedlich definiert und verwendet. Seine tatsächliche Bedeutung variiert je nach Kontext der Niederlassung und des Empfangs der MigrantInnen. Der Begriff weist sowohl bezüglich seiner Rechtsnatur wie auch seiner Auswirkungen und der Sanktionen, die bei mangelnder Integration ergriffen werden, einige Unklarheiten auf. In diesem Kontext hat seit 2003 auf nationaler wie internationaler Ebene ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Während Integration früher lediglich ein Ziel der Migrationspolitik im Sinne einer Unterstützung für die MigrantInnen darstellte, wird sie heute immer mehr als eine Pflicht verstanden. In diesem Sinne zielt die Integrationspolitik darauf ab, in allen Phasen des Migrationsprozesses verpflichtende Integrationsmechanismen einzuführen. In der Schweiz wird der Begriff der Integration zurzeit vor allem als Hauptkriterium für die Einbürgerung sowie für die Erteilung gewisser Bewilligungen verwendet (Härtefälle). In seinem neuen Entwurf zur Teilrevision des Ausländergesetzes beabsichtigt der Bundesrat hingegen eine eigentliche Pflicht zur Integration vorzusehen, indem er vorschlägt die gute Integration als Bedingung für die Bewilligung des Aufenthalts und der Niederlassung sowie der vorläufigen Aufnahme einzuführen. Hierzu werden verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, insbesondere im Bereich des Familiennachzugs (Sprachkenntnisse), der Personenfreizügigkeit (Integrationsempfehlungen) sowie der Integrationsvereinbarungen. Der Einsatz letzterer könnte für die Kantone in gewissen als problematisch erachteten Fällen als obligatorisch erklärt werden.
    Die Tagung vereint RichterInnen, Forschende und PraktikerInnen, welche die Thematik von ihrem jeweiligen Standpunkt aus beleuchten werden. Eine Publikation zur Tagung wird sämtliche Vorträge und behandelten Themenfelder aufnehmen.

  • PDF der Präsentationen

Tagung "Migrations et regroupement familial" (18.11.2011 - Universität Neuenburg)

  • Beschreibung und Programm

     

    Programm

    Der Familiennachzug war immer schon Gegenstand von heiklen Fragen. Die Bedingungen für die Zusammenführung einer Familie sowie die diesbezüglichen Interessen der betroffenen MigrantInnen werden durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesgericht immer wieder anders eingeschätzt. Im Allgemeinen besteht im Migrationsrecht die Tendenz, das Familienleben mittels restriktiver Kriterien zu regeln. Im Bereich des Personenfreizügigkeitsrechts hingegen wird der Familiennachzug breiter gefasst. Im Asylrecht stellt sich die Sachlage noch einmal anders dar. Unabhängig vom Blickwinkel kann festgestellt werden, dass die Entwicklung des Familiennachzuges nicht zwingend mit jener des Familienrechts übereinstimmen muss. Dennoch zeichnet sich die Rechtsprechung in den letzten drei Jahren (2009-2011) hauptsächlich durch bemerkenswerte Lockerungen für europäische und aussereuropäische Staatsangehörige aus. So hat das Bundesgericht die Erweiterung des Begriffes des „umgekehrten Familiennachzuges“ zugelassen. Zudem erlaubt es das neue Ausländergesetz nicht mehr, die unter der früheren Rechtsprechung auf Art. 17 ANAG gründenden restriktiven Bedingungen anzuwenden. Diese verlangten, dass ein Kind bei „seinen Eltern“ zu leben habe (partieller Familiennachzug). Das Bundesgericht trägt somit der gesellschaftlichen Entwicklung vollumfänglich Rechnung, insbesondere im Bezug auf die erhöhten Scheidungsraten und die wachsende Zahl der Patchworkfamilien. Diese haben eine steigende Anzahl von Gesuchen zur Folge, die von einem in der Schweiz lebenden Elternteil für seine im Ausland lebenden alleinstehenden Kinder unter 18 Jahren gestellt werden. In diesem Kontext einer fortlaufenden Lockerung hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Rechtsprechung stetig weiterentwickelt. Seine auf Artikel 8 EMRK gründende Rechtsprechung enthält ebenfalls Neuerungen und dürfte das schweizerische Recht zur weiteren Überprüfung der eigenen Rechtsprechung führen. Dies betrifft insbesondere die Frage, ob die Bedingung des gesicherten Anwesenheitsrechts angemessen ist.
    Diese Tagung vereint Richter, Forschende und PraktikerInnen, welche den Fragenkomplex aus ihrem jeweiligen Gesichtspunkt beleuchten. Sämtliche behandelten Themenfelder werden in einer Publikation aufgegriffen. Die Tagung beabsichtigt schliesslich, Perspektiven für eine kritische juristische Auseinandersetzung und Arbeit rund um dieses heikle Thema aufzuzeigen.

  • PDF der Präsentationen

Tagung "Les renvois et leur exécution" (17.06.2011 - Universität Neuenburg)

  • Beschreibung und Programm

    Programm

    Das Thema Wegweisungen ist eine komplexe Angelegenheit und seit kurzem Gegenstand bedeutender Veränderungen. Das Thema kann heute nicht mehr in einem rein nationalen Rahmen betrachtet werden. Vielmehr haben die aktuellen Herausforderungen eine europäische und internationale Dimension. Auch das geltende Recht spiegelt diese Tendenz wider: In dieser Hinsicht sei auf Bestimmungen zur Umsetzung des Schengen/Dublin-Systems oder der EU-Rückführungsrichtlinie, die in der Schweiz am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, verwiesen. Verfahren und Verwaltungsorganisation werden ebenfalls stark beeinflusst und internationalisiert. Die Thematik der Wegweisungen steht zudem im Zentrum aktueller innenpolitischer Debatten. Hier ist insbesondere an die kürzlich erfolgte Annahme der Auschaffungsinitiative zu denken, die nunmehr in ein Gesetz gegossen werden muss. Diese neue politisch-rechtliche Entwicklung stellt den Gesetzgeber vor grosse Herausforderungen und es dürfte schwierig werden, eine adäquate Lösung zu finden.

    Darüber hinaus darf jedoch ein weiteres, zentrales Element nicht in Vergessenheit geraten: Die Einhaltung der Menschenrechte. 2010 und 2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrmals Mitgliedstaaten des Europarates wegen Verstössen gegen das Non-Refoulement-Prinzip (Schutznorm gegen Wegweisungen) verurteilt (vgl. etwa die Urteile M.S.S. und Jusic).

    Politisch-rechtliche Fragen vermischen sich so mit Verfahrensfragen, mit Problemen der Verwaltungsorganisation sowie mit dem ständigen Ruf nach einem ausreichenden Schutz der Menschenrechte. Die Tagung "Wegweisungen und Ihr Vollzug" beabsichtigt eine juristische Aufarbeitung dieses Phänomens. Sie bringt angesehene Richter, Forschende und Praktiker zusammen, die ihre jeweiligen Erfahrungen und Einsichten in zusammenfassenden Kurzvorträgen ausführen werden. Dabei werden sowohl schweizerisches, europäisches und internationales Recht als auch rechtsvergleichende Aspekte thematisiert. Alle angesprochenen Themen sind Gegenstand einer Publikation, die eine BIlanz der aktuellen Situation zieht und Perspektiven einer kritischen rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Fragen rund das Thema Wegweisungen skizziert.

  • PDF der Präsentationen

Tagung "Le principe de non-refoulement" (12.11.2010 - Universität Neuenburg)

Video der Tagung "Le principe de non-refoulement"

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Tagung "Migrations et économie" (21.05.2010 - Universität Neuenburg)